Gewinnspiele auf Facebook-Seiten

Im August 2013 hat Facebook seine Regeln („Promotion guidelines“) für Gewinnspiele (und Wettbewerbe jeder Art) drastisch überarbeitet. War es vorher nur gestattet Gewinnspiele in extra Gewinnspielapplikationen in Tabs durchzuführen, ist es nun auch möglich diese auf der Fanseite oder der Chronik der eigenen Seite laufen zu lassen.

Natürlich klingt das für Non-Profit-Organisationen oder kleinere Unternehmen ersteinmal verlockend. Es muss kein Geld in die Hand genommen werden, um eine Agentur zu beauftragen.  Trotz der Veränderung der Facebooks promotion guidelines gelten jedoch weiterhin die gesetzlichen Regeln für Gewinnspiele und die Teilnahmebedingungen mit Datenschutzhinweisen müssen ausgewiesen werden.
Bei den vielen Informationen die man dann z.B. in einen Post unterbringen muss (Wer darf teilnehmen, Beginn und Ende des Gewinnspiels,genaue Beschreibung, was zu gewinnen ist, Angaben, wann die Preise ausgelost werden (falls nicht direkt nach dem Ende), Regeln, nach denen die Gewinner bestimmt werden (Zufall, Jury),
Datenschutzhinweise etc.) ist es fraglich, ob es wirklich „einfacher“ ist, Gewinnspiele oder Wettbewerbe auf der eigenen Chronik stattfinden zu lassen.

Weitere Informationen zu dem Thema inklusive einer Einschätzung eines Fachanwalts erhalten Sie hier: http://allfacebook.de/rechtliches-1×1-promotions

Impressumspflicht für Facebook-Seiten

Ja, auch eine Facebook-Seite benötigt ein Impressum.  Dieses muss einfach erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. Das bedeutet der Link auf  das Impressum muss beschrieben sein (z.B. „Zum Impressum: www.yxz.de/Impressum) und darf sich nicht im (nicht direkt einsehbaren) „Info-Bereich“ der Facebook-Seite befinden.

Es gibt zwar einen extra Impressums-Bereich auf jeder Facebook-Seite, zu diesem gelangt man allerdings nur, wenn man auf den Button “Weitere Informationen” klickt. Seit dem Design-Update von Facebook im April 2013 ist der hier hinterlegte Impressumslink jedoch nicht mehr klickbar und somit auch nicht mit dem BGH-Urteil konform, welches besagt, dass Nutzerinnen und Nutzer von jeder (Web-)Seite nicht häufiger als 2 Mal klicken müssen, bis sie zum Impressum gelangen.

Additional zu den textlichen Hinweisen auf das Impressum bieten sich kostenlose sogenannte „Impressum-Tabs“ an, die jedoch in der mobilen Version aktuell nicht sichtbar sind und aktuell keine alleinige Möglichkeit der rechtskonformen Impressumsdarstellung sind.

Was ist also aktuell die beste Lösung?

  • Schreiben Sie in der Kurzbeschreibung Ihrer Facebook-Seite sichtbar “Zum Impressum (mit Link)”.
  • Nennen Sie in der Langbeschreibung zu Anfang “Zum Impressum (mit Link)” (Diese Info ist dann in der mobilen Version sofort oben sichtbar).
  • Schreiben Sie die Impressumsangaben in der Beschreibung aus.

Weiter Informationen  zum Thema Impressumspflicht erhalten Sie z.B. auf der Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei Schwenke: http://rechtsanwalt-schwenke.de/impressumspflicht